Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen

Im Unterschied zu Betriebsanleitungen, welche der Hersteller eines Arbeits- oder Betriebsmittels, also Maschine, Anlage, Gerät oder Werkzeug erstellen muss, ist das Erstellen der Betriebsanweisung Aufgabe des Arbeitgebers. Diese Pflicht ergibt sich aus §4 Arbeitsschutzgesetz, und wird in vielen verschiedenen Verordnungen und Vorschriften weiter konkretisiert. Auch die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), welche diese Pflicht einfordern sind als verbindliche autonome Rechtsnormen zu beachten.  

Betriebsanweisungen sind für die Beschäftigten klare Anweisungen zu sicherheitsgerechtem Verhalten der Mitarbeiter. Ein Nichtbefolgen kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Das Ziel ist die Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen zu schützen.