Warum Zurrmittel regelmäßig geprüft werden müssen…..

Zurrmittel, wie Zurrgurte, Spanngurte, Zurrketten, Zurrseile, Anschlagmittel, Hebeschlingen, Rundschlingen, gehören mit zu den wichtigen Mitteln der Ladungssicherung.

Sind sie verschlissen, beschädigt, und/oder defekt, erfüllen sie Ihre wichtige Funktion nicht mehr, und dürfen keinesfalls mehr benutzt werden.

Zurrmittel sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung.

§14 Abs. 2 dieser Verordnung schreibt vor, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, wenn sie schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind, und es hierdurch zu gefährlichen Situationen kommen kann.

Art, Umfang und Fristen für diese Prüfung haben die Arbeitgeber, bzw. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Vorgaben der Hersteller können dabei Hilfen sein, und bereits Vorgaben enthalten.

Die VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1. „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen-Gebrauchsanweisung für Zurrmittel“ gibt eine mindestens jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen vor. Zu einer Prüfung gehört auch die saubere Dokumentation der Prüfung an sich. Diese muss mindesten enthalten:

  • Datum und Art der Prüfung
  • Prüfgrundlage
  • Bestandteile der Prüfung
  • Ergebnisse und Bewertung festgestellter Mängel
  • Name des Prüfers

Wann wurden Ihre im Unternehmen durch Ihre Fahrer genutzten Zurrmittel nachweislich zuletzt geprüft?

Gerne führe ich Ihre Prüfungen durch. Nehmen Sie per Mail Kontakt auf unter info@arbeitssicherheit-varga.de und vereinbaren Sie einen Termin.