Leitern fällt man selten hoch – meist herunter

Durchschnittlich etwa 23.000 arbeitsbedingte Leiterunfälle verzeichnet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) pro Jahr. Ursache ist meiste weniger die Leiter selbst, als vielmehr ihr unsachgemäßer Gebrauch.

Generell dürfen Leitern nur eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass für die geplante Tätigkeit kein sicheres Arbeitsmittel, wie etwa ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne zur Verfügung steht. 

Seit Ende 2018 gilt die neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121. Diese besagt, dass Arbeiten auf Leitern nur noch bis 5 Meter statt bisher bis 7 Meter ausgeführt werden dürfen. Arbeiten auf Leitern sind nur noch erlaubt, wenn man mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht.

Bereits Stürze aus geringen Höhen können zu schweren und langwierigen Verletzungen führen, daher hier einige Tipps:

  • Überlegen, ob es eine sichere Alternative zur Leiter gibt
  • Anlegeleitern immer im Winkel von etwa 70°Grad anlehnen
  • Leitern nur an sicheren Flächen anlegen (keine Glasflächen, Stangen oder gar unverschlossene Türen)
  • Übersteigen nur, wenn die Anlegeleiter mindestens einen Meter übersteht
  • Von Stehleitern niemals übersteigen
  • Bei Stehleitern immer auf die gespannte Spreizsicherung achten
  • Leitern nur auf tragfähigem Untergrund aufstellen
  • Keine sperrigen und schweren Gegenstände auf Leitern tragen (maximal 10 Kilo)
  • Immer mit zwei Füßen und einer Hand oder zwei Händen und einem Fuß den Kontakt zur Leiter haben 
  • Bei Stehleitern ohne Plattform dürfen die obersten zwei Stufen nicht betreten werden
  • Bei Anlegeleitern dürfen die obersten drei Stufen nicht betreten werden
  • Bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter dürfen die obersten vier Stufen nicht betreten werden

Quelle DGUV Report Arbeit & Gesundheit Ausgabe 04/2020