Notruf in Aufzügen

Ist Ihr Aufzug immer noch nur mit einer Nachtglocke oder Klingel ausgestattet?

Dann müssen Sie jetzt schnell handeln, denn ab 2021 ist diese Notruf Lösung nicht mehr zulässig.

Laut novellierter Betriebssicherheitsverordnung (BtrbSichV) müssen zukünftig bestehende als auch neu installierte Aufzugsanlagen mit Personenbeförderung über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen. Darunter fallen auch Plattformlifte, oder Befahranlagen mit mehr als 3 Meter Förderhöhe. Wenn darin Personen eingeschlossen werden könnten. Die bislang geltende Übergangsfrist läuft bis zum Jahresende 2020 aus. 

Über ein Zweiwege-Kommunikationssystem ist Rund um die Uhr eine3 Sprechverbindung zu einer Notrufzentrale möglich. Die Kommunikation kann in beide Richtungen erfolgen. Innerhalb von 30 Minuten muss die Befreiung von der Notrufzentrale eingeleitet werden. 

Quelle BWR Media 51/52-2020