Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind durch das Arbeitsschutzgesetz sowie weitere Vorgaben verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so den Umfang und Anforderungen an erforderliche Schutzmaßnahmen zu bestimmen. 

Ein zentraler Baustein ist die Gefährdungsbeurteilung Ein zentraler Baustein ist die Gefährdungsbeurteilung 
Aber warum wird diese in den betrieben nicht durchgeführt?

Nicht weil Hilfestellungen fehlen, vielmehr weil es an der Einschätzung der betrieblichen Situation liegt, die Antwort liegt in einem reduzierten Gefährdungs- und Rollenverständnis, sowie in der Unklarheit darüber was eine Gefährdungsbeurteilung leisten muss. 

80% der Betriebe sind der Ansicht dass keine Gefährdungen vorliegen, und dass die Mitarbeiter Sicherheitsdefizite selbst erkennen und beseitigen. Noch immer ist die Sicht in Betrieben an scheinbar offensichtlichen Schädigungsrisiken (Unfällen) orientiert. „Bei uns ist noch nie etwas passiert“ oder „das haben wir immer schon so gemacht“ hört man immer wieder. 

Laut einer Studie der EU ist insbesondere zu beobachten, dass Klein- und Kleinstbetriebe in der Regel Aufgaben im Arbeitsschutz nur „relativ“ wenig Beachtung schenken. Hier sind Anstöße von Außen erforderlich. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Arbeitgeber-/-innen und tragen so dazu bei, dass die dem Arbeitsschutz dienenden Vorschriften und Regelwerke – und damit auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung den besonderen Betriebsverhältnissen angewendet werden können. (Quelle: Fachzeitschrift sicher ist sicher, Jahrgang 70, Ausgabe April 2019)