Private Handynutzung bei der Arbeit

Studien zufolge verbringen wir zwischen 2,5 und 4 Stunden pro Tag am Smartphone. Eine Umfrage zeigt weiter die Erkenntnis, dass durch das regelmäßige Schauen auf Handy und die damit verbundene Unterbrechung der Konzentration täglich ein bis zwei Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen, die verloren gehen. Bei jüngeren sind die Zahlen höher als bei der älteren Generation. Nur schnell mal die WhatsApp-Nachricht lesen, oder das Video ansehen, und schon sind 5 Minuten um. Bis die Konzentration auf die Arbeitsaufgabe wieder voll vorhanden ist, vergehen weitere Minuten. Konzentriertes Arbeiten ist so i der Regel nicht möglich, auch steigt damit die Unfallgefahr. Und trotz Verbotes beim Autofahren wird immer noch nach wie vor mal kurz aufs Handy geschaut. 

Arbeitgeber können die private Handynutzung auf ein Minimum beschränken, beispielsweise auf Notfälle, wie auf die Erreichbarkeit der Kinder oder eine kurze Terminabstimmung. Der Arbeitgeber hat einen Anspruch darauf, dass die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit erfüllt wird, und darf daher die private Nutzung des Handys bis auf Notfälle sogar ganz verbieten. Der Betriebsrat muss aber einer solchen Regelung immer zustimmen. Ein sensibler und verantwortungsvoller Umgang der Mitarbeiter sollte in jeder Unterweisung Teil der Ansprache sein. 

Übrigens, ein Handy auf dem Nachttisch führt zu möglichen Konzentrations- und Schlafstörungen, und gehört daher nicht neben das Bett.