Dokumentation der Erste Hilfe Leistung

Erfolgt ein Arbeitsunfall und der Mitarbeiter fällt aus, weis fast ein jeder, dass eine Unfallanzeige zu Erstellen ist. Warum aber muss auch die kleine Schnittverletzung beim Brief oder Pakete öffnen dokumentiert werden? Das wissen die wenigsten. 

Die Dokumentation dient in erster Linie als Nachweis für die Versicherung. Es ist ein Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit aufgetreten ist. Die Aufzeichnungen können sich vor allem bei Spätfolgen eines Ereignisses als nützlich erweisen, um den ursprünglichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit zu belegen. Beispiel die Schnittverletzung am rostigen Cuttermesser, die spätere Entzündung der Wunde, der dazu fehlende ausreichende Schutz der Immunisierung (Tetanus) und die letztlich daraus mögliche entstehende Blutvergiftung. In diesem Fall springt – bei einer korrekten Dokumentation – die Unfallversicherung ein, deren Leistungen umfangreicher als die der Krankenkasse sind. 

Zwei Tipps aus der Praxis zum Schluss:

Verbandbücher in  den Erste Hilfe Kästen sind gut gemeint, aber aus Sicht des Datenschutzes nur bedingt geeignet. Verbandbücher dürfen nicht für alle einsehbar sein, und müssen daher getrennt vom Verbandkasten aufbewahrt werden, daher wird der Eintrag oft vergessen. 

Besser Eigenen sich Meldeblöcke direkt am Erste Hilfe Kasten. Die Unfallkassen haben dazu Meldeblöcke entwickelt, als Abreisblock oder Lose Blatt Sammlung, die vor Ort befüllt werden können.        

Achtung: Jede Erste Hilfe Leistung muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. 

Oft werden aus dem Erste Hilfe Kasten Pflaster für die kleinen Verletzungen benötigt. Um die Aufwendige Prüfung der Kästen durch die Ersthelfer zu umgehen, lohnt es sich die Kästen mit einem Klebesiegel zu versehen. Diese reisen beim öffnen des Erste Hilfe Kasten auf. So erkennt der Kontrolleur, auf einen Blick dass hier eine Handlung erfolgte, und ein Prüfung ggf. Ergänzung des Material erfolgen muss. Für die Schnittverletzungen lohnt es sich daher einen Pflasterspender neben dem Erste Hilfe Kasten anzubringen. 

Aber auch hier gilt: Für jede Entnahme von Material muss die Dokumentation erfolgen.