Restbestände von Gemischen

Restbestände von Gemischen mit „alter“ Kennzeichnung nicht mehr kaufen oder verkaufen!

Am 31. Mai ist die letzte Übergangsregelung zur Einführung der CLP-Kennzeichnung (Rechtsgrundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU [Classification, Labbeling, Packaging]) abgelaufen. In den vergangenen 2 Jahren durften Gemische noch mit der alten Gefahrenkennzeichnung verkauft werden, wenn sie vor dem 01.06.2015 in Verkehr gebracht wurden. Diese Frist ist nun beendet. Seit Anfang Juni dürfen in Europa nur noch Gemische verkauft werden, die gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet sind. Achten Sie daher bei der Beschaffung (auch beim privaten Kauf im Baumarkt) auf die aktuelle Kennzeichnung. Gebinde die noch „alt“ (schwarze Symbole im Orangefarbenen Quadrat) und nicht mit den neuen roten Rauten gekennzeichnet sind, dürfen Sie nicht mehr erwerben. (Quelle: mediaforwork)